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FK Präzisionstechnik GmbH
Wilpertingerstr. 14
D-85375 Neufahrn-Mintraching
Telefon: +49 (0) 8165 / 99 89 2 – 11
Email: info@fk-praezisionstechnik.de
Geschäftsführer: Michael Frey
HRB: München 211 508
USt.-Id.-Nr. 294 716 400
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Copyright
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen der Firma FK
Präzisionstechnik GmbH (nachfolgend „Firma“ genannt) und dem Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in
Zukunft zwischen der Firma und Auftraggebern abgeschlossenen Verträge. Mit Beauftragung der Firma erkennt
der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an. Allen Bedingungen des Auftraggebers, die den folgenden
Geschäftsbedingungen entgegenstehen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung
getroffen haben.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der
Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Vertragsschluss
Sämtliche Angebote an den Auftraggeber sind nur für die darin genannte Frist verbindlich. Sie werden durch
rechtzeitige Gegenzeichnung des Kunden angenommen.
4. Teilleistungen
Die Firma ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen, es sei denn, dass
hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks insgesamt gefährdet wird.
5. Eigentumsvorbehalt
Von der Firma gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung
Eigentum der Firma, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen
stattfindet. Die Firma ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen
und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
6. Gewährleistung
Ist eine von der Firma erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird
der Mangel durch die Nacherfüllung der Firma nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des
Auftragnehmers mindern.
Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur
Haftung nicht zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder ein
Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt
werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung
der erbrachten Leistungen auffällt.
Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
7. Haftung
Die Haftung der Firma für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht
der Firma zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten der Firma
zählt.
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8. Rechnungen und Zahlungen
Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet
werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.
Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen.
Die Forderung der Firma nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen des
Auftragnehmers, für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die
eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.
9. Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die
Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
10. Datenschutz
Alle vom Auftraggeber erhobenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des eingegangenen
Vertragsverhältnisses verarbeitet und genutzt. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nur, sofern dies für
Durchführung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen erfolgt die Datenverarbeitung nach den
Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts.
11. Abtretung/Aufrechnung
Rechte aus dem jeweiligen Vertrag darf der Auftraggeber auf Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma
übertragen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Forderung gegen die Firma
unbestritten ist, das Bestehen dieser Forderung in einem Rechtsstreit festgestellt wurde oder ein solcher
Rechtsstreit entscheidungsreif ist.
12. Nebenabreden/Ergänzungen
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des
Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser
Schriftformklausel.
13. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München. Für eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in
Zusammenhang stehen, ist als Gerichtsstand München zuständig. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur
gegenüber kaufmännischen Auftraggebern (gemäß § 38 ZPO) oder gegenüber juristischen Personen des
öffentlichen Rechts.
14. Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken
enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen
Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem
entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.