Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der FK Präzisionstechnik GmbH (nachfolgend „Firma“ genannt) und dem Auftraggeber.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den jeweiligen Vertrag zwischen der Firma und dem Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen der Firma und Auftraggebern abgeschlossenen Verträge. Mit Beauftragung der Firma erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an. Allen Bedingungen des Auftraggebers, die den folgenden Geschäftsbedingungen entgegenstehen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Firma diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Vertragsschluss
Sämtliche Angebote an den Auftraggeber sind nur für die darin genannte Frist verbindlich. Sie werden durch rechtzeitige Gegenzeichnung des Kunden angenommen.
4. Teilleistungen
Die Firma ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen, es sei denn, dass hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks insgesamt gefährdet wird.
5. Eigentumsvorbehalt
Von der Firma gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Firma, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Die Firma ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
6. Gewährleistung
Ist eine von der Firma erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung der Firma nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern.
Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
7. Haftung
Die Haftung der Firma für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht der Firma zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten der Firma zählt.
8. Rechnungen und Zahlungen
Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.
Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen.
Die Forderung der Firma nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen der Firma, für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.
9. Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
10. Datenschutz
Alle vom Auftraggeber erhobenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des eingegangenen Vertragsverhältnisses verarbeitet und genutzt. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Durchführung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen erfolgt die Datenverarbeitung nach den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
11. Abtretung und Aufrechnung
Rechte aus dem jeweiligen Vertrag darf der Auftraggeber auf Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma übertragen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Forderung gegen die Firma unbestritten ist, das Bestehen dieser Forderung in einem Rechtsstreit festgestellt wurde oder ein solcher Rechtsstreit entscheidungsreif ist.
12. Nebenabreden und Ergänzungen
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München. Für eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, ist als Gerichtsstand München zuständig. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber kaufmännischen Auftraggebern gemäß § 38 ZPO oder gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
14. Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.
